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Gudrun Luck
Tel. +49 3641 49-8210
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Bildungsprämie des Bundes

Deutlich verbesserte Bedingungen seit dem 1. Juli.

Seit dem 1. Juli 2017 gibt es neue Regelungen für die Bildungsprämie des Bundes.

Kurz zusammengefasst:

  • Gutscheinausgabe bis Ende 2020, Abrechnung bis Ende 2021
  • Jährliche Prämiengutscheinausgabe
  • Aufhebung der Altersgrenzen: Prämiengutscheine auch für unter 25-jährige sowie Altersrentnerinnen und -rentner und Pensionäre.
  • Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze in Bundesländern ohne anschließendes Landesprogramm: Ausnahme: Für Maßnahmen, die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, bleibt die 1.000-Euro-Grenze bestehen.
  • Förderung von Prüfungen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang zur geförderten Maßnahme stehen
  • Nutzung eines Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen
  • Es muss nur noch die erste von mehreren zusammengefassten Maßnahmen innerhalb der Gültigkeit des Prämiengutscheins beginnen.
  • Pflichtfortbildungen förderfähig
  • Erleichterung bei der Abrechnung
  • Zahlung bei Maßnahmenabbruch sowie vorzeitige Zahlung bei länger andauernden Maßnahmen möglich.
  • Weiterbildungen im Ausland nicht mehr förderfähig
  • Weitere Informationen finden Sie hier:

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