Deutlich verbesserte Bedingungen seit dem 1. Juli.
Seit dem 1. Juli 2017 gibt es neue Regelungen für die Bildungsprämie des Bundes.
Kurz zusammengefasst:
Gutscheinausgabe bis Ende 2020, Abrechnung bis Ende 2021
Jährliche Prämiengutscheinausgabe
Aufhebung der Altersgrenzen: Prämiengutscheine auch für unter 25-jährige sowie Altersrentnerinnen und -rentner und Pensionäre.
Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze in Bundesländern ohne anschließendes Landesprogramm: Ausnahme: Für Maßnahmen, die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, bleibt die 1.000-Euro-Grenze bestehen.
Förderung von Prüfungen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang zur geförderten Maßnahme stehen
Nutzung eines Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen
Es muss nur noch die erste von mehreren zusammengefassten Maßnahmen innerhalb der Gültigkeit des Prämiengutscheins beginnen.
Pflichtfortbildungen förderfähig
Erleichterung bei der Abrechnung
Zahlung bei Maßnahmenabbruch sowie vorzeitige Zahlung bei länger andauernden Maßnahmen möglich.